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Am Leben teilnehmen - in jedem Alter!

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in jedem Alter!

Logopädie für Kinder und Erwachsene

Logopädie Langenau

Sprach-, Sprech-, Stimm-  und Schlucktherapie

Wir unterstützen Sie und Ihre Kinder dabei, die Sprache zu entwickeln bzw. wieder zu erlangen (Sprach – Sprechtherapie), mit klarer, kraftvoller Stimme zu sprechen (Stimmtherapie) und Schluckprobleme zu überwinden (Schlucktherapie).

Sprach-, Sprech-, Stimm-  und Schlucktherapie

Logopädie Langenau

Unser Therapieangebot

Sprech- & Sprachtherapie

Ziel dieser Therapie ist es, die sprachlichen Fähigkeiten zu erweitern und zu einem besseren Sprachverständnis sowie einer verbesserten Kommunikationsfähigkeit zu verhelfen.

Sprech- & Sprachtherapie

Stimmtherapie

Bei dieser Therapie werden unterschiedliche Methoden und Übungen eingesetzt, um die stimmlichen Fähigkeiten unserer Patienten zu verbessern.

Stimmtherapie

Schlucktherapie

Diese Therapie eignet sich für Patienten mit unterschiedlichen Schluckstörungen, wie z.B. Schluckbeschwerden, Schluckangst oder Schluckstörungen aufgrund neurologischer Erkrankungen.

Schlucktherapie

Logopädie Langenau

Mit Lernfuxx leichter lernen

Schulisches Lernen baut auf Fähigkeiten der verschiedenen Sinnesbereiche und der Motorik auf. Je dichter unser Nervennetz im Gehirn ist, desto besser können wir nachdenken und verknüpfen.


Dies machen wir uns im Lernfuxx-Training zunutze. Spielerische Bewegungsübungen zur Verbesserung der motorischen Koordination, der visuellen und auditiven Verarbeitung und der Orientierungsfähigkeit bauen das neuronale Netz im Gehirn immer weiter aus.

Das Team in Langenau

Individuelle Therapie

Wir blicken auf langjährige Erfahrung zurück und stehen für individuelle Therapie mit hohem Engagement. Dabei ist es uns stets wichtig, die Therapieziele mit unseren Patienten bzw. den Eltern gemeinsam abzustecken, um so die größtmögliche Zufriedenheit auf allen Seiten zu erreichen.

Das Team in Langenau

Individuelle Therapie

Wir blicken auf langjährige Erfahrung zurück und stehen für individuelle Therapie mit hohem Engagement. Dabei ist es uns stets wichtig, die Therapieziele mit unseren Patienten bzw. den Eltern gemeinsam abzustecken, um so die größtmögliche Zufriedenheit auf allen Seiten zu erreichen.

Kostenübernahme

  • Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie bitte zum 1. Termin mitbringen (ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig). 

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen.

  • Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl.10 € Verordnungsgebühr leisten. 

  • Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht. Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen. Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages. Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzten individuellen "Höchstsätze" berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient.

  • Unsere Gebühren für die Behandlung liegen derzeit etwa beim 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen (Minutenpreis: 1,60 €) und schöpfen damit den möglichen Höchstsatz von 2,3-fach bei weitem nicht aus.

  • Die hohe Qualität unserer therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt uns die Preisgestaltung unserer Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen

  • Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz zu sehen und deckt bei weitem nicht die realen Kosten einer therapeutischen Einheit.

  • Als Orientierung für die Festsetzung unserer Vergütung dienen uns die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten (s.o.) liegen damit über den zurzeit geltenden Beihilfesätzen.

  • Sie werden zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei der zuständigen Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beilhilfehöchstsätze. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen“ aufgefangen werden kann.

Daher bitten wir Sie von möglichen Kostendiskussionen Abstand zu nehmen. Lassen Sie es sich und ihre Kinder wert sein, eine qualitativ hohe Therapie in angenehmer Atmosphäre mit vielfältigen bereitgestellten Hilfsmitteln in Anspruch zu nehmen.

  • Die logopädische Behandlung ist eine Leistung des Heilmittelkatalogs und wird daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür ist die Verordnung eines Arztes zwingend erforderlich, die Sie bitte zum 1. Termin mitbringen (ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig). 

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit, hier übernehmen sämtliche Kosten die Krankenkassen. Gleiches gilt selbstverständlich bei zuzahlungsbefreiten Erwachsenen.

  • Patienten über 18 Jahre müssen einen Eigenanteil von 10% der gesamten Verordnung zzgl.10 € Verordnungsgebühr leisten. 

  • Hier existiert keine gesetzliche Gebührenordnung, auch die sog. Beihilfehöchstsätze ersetzen diese, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, nicht. Heilmittelerbringer können die Höhe der Vergütung bei privat Versicherten im Rahmen einer Honorarvereinbarung frei festlegen. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatient einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger besitzen. Die Höhe der Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages. Haben Sie bspw. einen günstigeren Monatsbeitrag gewählt, werden die Kosten möglicherweise nicht in vollem Umfang übernommen. Die von den Kostenträgern festgesetzten individuellen "Höchstsätze" berühren aber nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Honorarvereinbarung zwischen logopädischer Praxis und Privatpatient.

  • Unsere Gebühren für die Behandlung liegen derzeit etwa beim 1,4-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen (Minutenpreis: 1,60 €) und schöpfen damit den möglichen Höchstsatz von 2,3-fach bei weitem nicht aus.

  • Die hohe Qualität unserer therapeutischen Leistungen, die auf langjähriger Berufserfahrung, vielfältigen Zusatzqualifikationen und Spezialisierungen beruht, lässt uns die Preisgestaltung unserer Honorarvereinbarung als angemessen erscheinen

  • Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz zu sehen und deckt bei weitem nicht die realen Kosten einer therapeutischen Einheit.

  • Als Orientierung für die Festsetzung unserer Vergütung dienen uns die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten (s.o.) liegen damit über den zurzeit geltenden Beihilfesätzen.

  • Sie werden zu Beginn der Behandlung über die anfallenden Behandlungskosten informiert und können diese bei der zuständigen Kasse auf Kostenübernahme prüfen lassen. Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beilhilfehöchstsätze. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patienten für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen“ aufgefangen werden kann.

Daher bitten wir Sie von möglichen Kostendiskussionen Abstand zu nehmen. Lassen Sie es sich und ihre Kinder wert sein, eine qualitativ hohe Therapie in angenehmer Atmosphäre mit vielfältigen bereitgestellten Hilfsmitteln in Anspruch zu nehmen.

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