Allgemeine Behandlungsbedingungen
Logopädie Langenau
Andrea Gütinger · Fischergasse 10 · 89129 Langenau
Stand: Juli 2026
1. Behandlungsvertrag
Die Praxis erbringt die vereinbarte logopädische Behandlung nach den geltenden fachlichen Standards. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.
Bei minderjährigen oder nicht selbst vertragsfähigen Patienten wird der Vertrag mit der gesetzlichen Vertretung geschlossen.
2. Verordnung und Kostenübernahme
Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich; diese muss rechtzeitig und gültig vorliegen.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten im Rahmen der Verordnung. Privatversicherte klären die Kostenübernahme eigenverantwortlich mit ihrer Versicherung; nicht übernommene Kosten trägt der Patient selbst.
Über erkennbare private Kosten informiert die Praxis vorab.
3. Termine
Erstdiagnostik
Eine Stornierung ist bis 8 Tage vor dem Termin kostenneutral. Bei späterer Absage berechnen wir 20 €. Bei unvorhersehbaren Gründen sprechen Sie uns bitte an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
Laufende Therapie
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss er möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei einer späteren Absage greift zunächst die im Behandlungsvertrag geregelte Kulanzregelung (Ausgleichsliste). Bleibt der Ausfall danach bestehen oder erscheint der Patient ohne vorherige Absage nicht, kann die Praxis für den betroffenen Termin ein Ausfallhonorar berechnen, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Maßgeblich ist die für den Termin vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Verspätungen
Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Der Termin endet grundsätzlich zur vereinbarten Zeit.
5. Mitwirkung
Eine erfolgreiche Behandlung erfordert die Zusammenarbeit zwischen Praxis, Patient und gegebenenfalls den Sorgeberechtigten. Wesentliche Änderungen des Gesundheitszustands sowie behandlungsrelevante Informationen sind der Praxis mitzuteilen.
Änderungen von Kontaktdaten, Anschrift oder Versicherung sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen. Entstehen durch eine verspätete oder unterlassene Mitteilung Zusatzkosten, werden diese privat in Rechnung gestellt.
6. Vergütung und Zahlung
Soweit die Behandlung nicht unmittelbar mit einem Kostenträger abgerechnet wird, gilt die vereinbarte Vergütung beziehungsweise die bei Vertragsschluss ausgehändigte Vergütungsvereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen.
7. Beendigung der Behandlung
Der Behandlungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
Die Praxis kann die Behandlung insbesondere beenden, wenn eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist, erforderliche Mitwirkung dauerhaft ausbleibt, wiederholt Termine versäumt werden oder offene Forderungen trotz Mahnung nicht ausgeglichen werden.
Die Praxis berücksichtigt dabei eine notwendige weitere Versorgung und weist, soweit erforderlich und möglich, auf geeignete Anlaufstellen hin.
8. Geltung der Bedingungen
Diese Behandlungsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Behandlungsvertrags vereinbarten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
