Allgemeine Behandlungsbedingungen
Logopädie Langenau
Andrea Gütinger · Fischergasse 10 · 89129 Langenau
Stand: Juli 2026
1. Behandlungsvertrag
Die Praxis erbringt die vereinbarte logopädische Behandlung nach den geltenden fachlichen Standards. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.
Bei minderjährigen oder nicht selbst vertragsfähigen Patienten wird der Vertrag mit der gesetzlichen Vertretung geschlossen.
2. Verordnung und Kostenübernahme
Für die Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ist eine rechtzeitig ausgestellte, vollständige und gültige ärztliche Verordnung erforderlich.
Liegt keine abrechnungsfähige Verordnung vor, können vereinbarte und durchgeführte Termine dem Patienten privat berechnet werden. Das gilt auch, wenn eine Verordnung fehlt, verspätet ausgestellt wird oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist korrigiert vorliegt.
Die Einzelheiten zum weiteren Behandlungsablauf, zu möglichen Unterbrechungen und zur privaten Fortführung der Behandlung werden im Behandlungsvertrag vereinbart. Es gilt die jeweils vereinbarte Vergütung beziehungsweise die einschlägige Preisliste.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte klären die Erstattung eigenverantwortlich mit ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Nicht erstattete Kosten trägt der Patient selbst.
3. Termine
Erstdiagnostik
Eine Stornierung ist bis 8 Tage vor dem Termin kostenfrei. Bei einer späteren Absage berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 20 Euro. Dem Patienten bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei unvorhersehbaren Umständen sprechen Sie uns bitte an – individuelle Lösungen bleiben möglich.
Laufende Therapie
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss er möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei einer späteren Absage greift zunächst die im Behandlungsvertrag geregelte Kulanzregelung (Ausgleichsliste). Bleibt der Ausfall danach bestehen oder erscheint der Patient ohne vorherige Absage nicht, kann die Praxis für den betroffenen Termin ein Ausfallhonorar berechnen, wenn der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Maßgeblich ist die für den Termin vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Dem Patienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Verspätungen
Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend. Der Termin endet grundsätzlich zur vereinbarten Zeit.
5. Mitwirkung
Eine erfolgreiche Behandlung erfordert die Zusammenarbeit zwischen Praxis, Patient und gegebenenfalls den Sorgeberechtigten. Wesentliche Änderungen des Gesundheitszustands sowie behandlungsrelevante Informationen sind der Praxis mitzuteilen.
Änderungen von Kontaktdaten, Anschrift oder Versicherung sind der Praxis unverzüglich mitzuteilen. Entstehen durch eine verspätete oder unterlassene Mitteilung Zusatzkosten, werden diese privat in Rechnung gestellt.
6. Vergütung und Zahlung
Soweit die Behandlung nicht unmittelbar mit einem Kostenträger abgerechnet wird, gilt die vereinbarte Vergütung beziehungsweise die bei Vertragsschluss ausgehändigte Vergütungsvereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zu zahlen.
7. Beendigung der Behandlung
Der Patient kann den Behandlungsvertrag jederzeit beenden.
Die Praxis kann den Behandlungsvertrag aus sachlichem Grund beenden, insbesondere wenn eine fachgerechte Durchführung nicht möglich ist, erforderliche Mitwirkung dauerhaft ausbleibt, wiederholt Termine versäumt werden oder offene Forderungen trotz Mahnung nicht ausgeglichen werden.
Eine medizinisch beziehungsweise therapeutisch notwendige weitere Versorgung wird dabei berücksichtigt. Soweit erforderlich und möglich, weist die Praxis auf geeignete Anlaufstellen hin.
8. Geltung der Bedingungen
Diese Behandlungsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Behandlungsvertrags vereinbarten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
